Dienstleistungen: Obernheim

Dienstleistungen: Obernheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Obernheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Obernheim
Zu allen Jahreszeiten eine tolle Landschaft und intakte Natur
Dienstleistungen

Hauptbereich

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 in Verbindung mit Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
  • Der Lehrgangsanbieter verfügt über fachlich qualifiziertes Lehrgangspersonal.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.

Fristen

keine

Unterlagen

Für die Beantragung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur Lehrgangsleitung
  • Lehrgangskonzept
  • Schulungsunterlagen
  • Zeitablaufplan mit Stundenanzahl
  • Muster-Zertifikat
  • Muster-Anwesenheits-/Teilnehmerliste
  • Prüfungskonzept/Prüfungsordnung
  • Prüfungsfragen inklusive Lösungen

Kosten

100 bis 500 €

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung -(GefStoffV)

  • § 8 Absatz 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
  • Anhang I, Nummer 2.4.2 Absatz 3 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

Zuständigkeit

Das für den Sitz des Lehrgangsanbieters örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Freigabevermerk

21.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg